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Wasserschadensanierung | 24 Stunden Service | Die Trocknungsexperten

Wasserschadensanierung

Bei uns bekommen Sie den kompletten Service aus einer Hand. Unser Fachwissen ist Ihr Vorteil Wir sind schnell zur Stelle und führen sofort die ersten Maßnahmen durch. Bei einem Wasserschaden orten wir die Leckage. Wenn Sie es wünschen führen wir danach die Reparatur fachmännisch aus. Selbstverständlich führen wir alle Trocknungsmaßnahmen durch. Wenn Sie es wünschen stellen wir auch das Gebäude / die Wohnung wieder her.

Um den Auftrag schnellstmöglich und zu Ihrer vollsten Zufriedenheit auszuführen, arbeiten DTE – Die Trocknungsexperten mit einer Projektsteuerung. Für Sie bedeutet das: Bei jedem Projektabschnitt haben Sie nur einen persönlichen Ansprechpartner. Dieser ist für Sie persönlich und /oder telefonisch zu erreichen.

Wir sprechen selbstverständlich alle Termine mit den beteiligten Personen ab. Sie sind jederzeit genau über den Stand des Projekts informiert.

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Sofortmaßnahmen nach Wasserschäden

  • Bei Leitungswasserschäden sämtliche Hauptwasserventile absperren
  • Sämtliche elektrischen Versorgungen schnellstmöglich abschalten und gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten schützen (Sicherungen an der Netzverteilung)
  • Eventuell vorhandene Notstromversorgung abschalten
  • Wasser abpumpen und in geeigneten Behältern zwischenlagern
  • Restwasser entfernen (Absaugen, Wischen etc.)
  • Nasse oder durchfeuchtete Einrichtungsgegenstände (Möbel, Vorhänge, Bodenbeläge etc.) entfernen
  • Vorhandene Kabelkanäle öffnen und warme Luft zum Zwecke der Trocknung einleiten
  • Raum- bzw. Luftentfeuchter aufstellen und ständig kontrollieren.

Wichtig ist die Ermittlung der Ursache, ein Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik kann diese Ursache mithilfe geeigneter Maßnahmen wie bspw. einer Druckprobe, einer Sichtprobe (z. B. ist Wasser unter der Duschwanne etc.) erforschen. Eine mechanische Ermittlung (durch Aufschlagen der Wände) darf nur im Notfall getätigt werden, Folgeschäden (z. B. Zerstörung des Fliesenspiegels) werden durch die Versicherung nur begrenzt beglichen. Deshalb wird in vielen Fällen eine spezielle Leckageortung durchgeführt um den Schaden genauer einzugrenzen und die Ursachensuche gezielter zu betreiben.

Schimmel in einem Raum

Dabei ist zu beachten, dass Feuchtigkeit in den sogenannten Unter-Estrichbereich eingedrungen sein kann. Dieser ist der Bereich zwischen der Betonplatte und dem Dämmmaterial (z. B. Polystyrol, vulgo Styropor). Ist erst einmal dort Nässe eingedrungen, kann diese nur mit Hilfe von speziellen Druckaggregaten herausgepresst werden. Die nach oben in die Zimmerluft geleitete feuchte Luft wird durch geeignete Kondensationstrockner getrocknet und in den Kreislauf nach unten, den betroffenen Unter- Estrichbereich zugeleitet. Es entsteht ein Trocken-Feuchtluft-Kreislauf. Dieses Verfahren kann nur durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden, in aller Regel bezahlen Versicherungen diese anerkannte Maßnahme. Eine andere Methode ist die sogenannte Adsorptionstrocknung, bei der Feuchtigkeit mit einem Silikatgel aufgenommen wird und über Schläuche in Form von feuchter Luft in den Außenbereich (über Fenster oder dgl.) abgeleitet wird. Eine seltenere, weil aufwendigere Methode ist die Mikrowellentrocknung. Hier werden hochdosierte Mikrowellenstrahlen auf das feuchte Medium (z. B. Gipswand) gerichtet. Die Trocknung geht sehr schnell vonstatten, erfordert aber speziell geschulte Mitarbeiter wegen der Strahlengefahr.

Wird ein Feuchteschaden nicht erkannt und behoben, droht versteckter Schimmelbefall unter Bodenbelägen mit ernsthaften gesundheitlichen und bautechnischen Schäden. Neben Schimmelpilzen können auf den feuchten Materialien auch Bakterien, u.a. Actinomyceten, wachsen,[1] die ebenfalls zu Gesundheitsschäden führen können.

Daher ist es ratsam, einen Fachmann oder Sachverständigen für Schäden an Gebäuden zu beauftragen um Folgeschäden am Gebäude weitestgehend ausschließen zu können. Denn wenn die Folgeerscheinungen erst nach Monaten oder Jahren nach dem Wasserschaden auftreten (z. B. Echter Hausschwamm, Versalzung des Mauerwerkes) sind diese Kosten immens und werden meist von den Versicherungen, nach der Regulierung, als Folgeschaden abgewiesen.

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