
Versicherung bei Wasserschaden: Wer zahlt was – und wie es schnell geht
Ein Wasserschaden ist nicht nur Arbeit, sondern oft auch eine Frage von viel Geld. Wer weiß, welche Versicherung zuständig ist und was sie braucht, kommt schneller zu seiner Entschädigung.
Welche Versicherung ist zuständig?
- Gebäudeversicherung: Schäden am Gebäude, etwa an Wänden, Estrich, fest verlegten Böden und Leitungen
- Hausratversicherung: bewegliche Gegenstände wie Möbel, Kleidung und Elektrogeräte
- Haftpflichtversicherung: wenn ein anderer den Schaden verursacht hat, zum Beispiel der Nachbar von oben
Achtung: Hochwasser, Rückstau und Starkregen sind meist nur mit einer Elementarschadenversicherung abgedeckt. Prüfen Sie Ihre Police auch auf Selbstbeteiligungen.
So melden Sie den Schaden
- Schaden sofort telefonisch oder online melden
- Fotos, Videos und eine kurze Beschreibung beifügen
- Bereits getroffene Maßnahmen schildern
- Das Schadensformular des Versicherers vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen
Was die Versicherung typischerweise übernimmt
- Leckageortung, Trocknung und Sanierung
- Ersatz beschädigter Möbel und Geräte (Hausrat)
- Nebenkosten wie Gutachter, Strom für Trocknungsgeräte oder ein Hotel, wenn die Wohnung unbewohnbar ist
Typische Fehler
- den Schaden zu spät melden
- fehlende oder ungenaue Fotos
- größere Reparaturen ohne Absprache mit dem Versicherer beginnen
- Vorschäden verschweigen
Wie lange dauert die Regulierung?
Häufig zwischen zwei und acht Wochen – je vollständiger die Unterlagen, desto schneller. Als Fachbetrieb liefern wir Messprotokolle, Fotos und Kostenvoranschläge und stimmen uns auf Wunsch mit Gutachtern ab. Mehr dazu auf der Seite Sanierung.
